Sperrmüll richtig bereitstellen: Verantwortung beginnt vor der eigenen Haustür
Bei der letzten Sperrmüll- und Möbelholzsammlungen im Stadtgebiet von Freudenstadt kam es zu erheblichen Problemen. Nach der Abfuhr blieben große Mengen an Abfällen auf Straßen und Gehwegen zurück. Diese mussten von der Stadt Freudenstadt mit erheblichem zusätzlichem Aufwand und hohen Kosten entsorgt werden. Die hierdurch entstandenen Kosten mussten von der Stadt Freudenstadt getragen werden und sorgen für eine vermeidbare Belastung der städtischen Finanzen.
Die entscheidende Ursache dafür ist, dass Abfälle bereitgestellt werden, die kein Sperrmüll und auch kein Möbelholz sind. Häufig finden sich neben Sperrmüll und Möbelholz auch Müllsäcke oder andere Behältnisse, die Restmüll enthalten. Auch Elektroschrott, Reifen, Papier, Kartons, Bauschutt oder andere nicht zur Sperrmüllabfuhr zugelassene Abfälle finden sich dort. Diese Abfälle werden bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen.
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Haushaltsgegenstände, die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung zu groß oder zu schwer für eine normale 60-LiterRestmülltonne sind. Bau- und Renovierungsabfälle, wie Teppichboden, Fensterscheiben oder Rollläden sind kein Sperrmüll. Dies gilt auch für Holz aus dem Außenbereich, da dies behandelt ist und damit ein Sonderabfall ist.
Was gehört zum Möbelholz?
Als Möbelholz werden ausschließlich Einrichtungsgegenstände aus dem Wohn- und Innenbereich mitgenommen, die vollständig aus Holz bestehen. Holz aus dem Außenbereich ist kein Möbelholz. Dies zählt als behandeltes Holz zum Sonderabfall und ist auf der Entsorgungsanlage Bengelbruck gegen Gebühr zu entsorgen. Auch beim Möbelholz gilt, dass Bau- und Renovierungsabfälle wie Türen oder Bodenbeläge aus Holz nicht mitgenommen werden.
Sperrmüll und Möbelholz müssen getrennt voneinander bereitgestellt werden. Nur so ist eine ordnungsgemäße Sammlung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich.
Folgende Regelungen sind bei der Sperrmüllabfuhr zu beachten:
- Pro Haushalt dürfen höchstens 3 m³ bereitgestellt werden.
- Einzelstücke dürfen maximal 50 kg wiegen und höchstens 1,50 m × 2,00 m × 0,80 m groß sein.
- Der Abfall muss am Abfuhrtag ab 6:30 Uhr am Straßenrand bereitstehen, darf aber frühestens am Vortag auf den Gehweg oder
an den Straßenrand gestellt werden. Dies verhindert, dass Abfälle durchwühlt oder fremde Abfälle dazugestellt werden.
- Die Bereitstellung darf weder Fußgänger noch Fahrzeuge behindern oder gefährden.
- Abfälle in Säcken oder Kartons werden nicht mitgenommen. Es handelt sich dabei um keinen Sperrmüll, sondern um „normalen“ Restmüll.
Die kommunale Sperrmüllabfuhr ist nicht für komplette Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen vorgesehen. Dafür sind zugelassene Entsorgungsbetriebe oder Fachfirmen zu beauftragen.
Sperrmüll richtig bereitstellen: Mit Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein lassen sich Müllberge, Zusatzfahrten und hohe Kosten vermeiden.
Für die Entsorgung von Abfällen bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises vielfältige und unkomplizierte Möglichkeiten an. Einen umfassenden Überblick über die passenden Entsorgungswege sind auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (www.awb-fds.de) und über die Abfall-App zu finden.