Erst Kippe aus, dann ins Grüne - Waldbrandgefahr im Blick behalten, damit der Ausflug am ersten Maiwochenende in guter Erinnerung bleibt
Alle freuen sich über das wunderschöne Frühlingswetter, das aber leider auch ein paar negative Aspekte mit sich bringt. Durch die fehlenden Niederschläge und den Wind ist die Waldbrandgefahr im Landkreis Freudenstadt auf ein hohes Niveau gestiegen. Aktuell weisen die Meldungen des Deutschen Wetterdiensts die Waldbrandgefahrenstufen bis 4 (hohe Gefahr) für Freudenstadt aus. Da kein Regen in Sicht ist, wird dieser Zustand auch am Feiertag 1. Mai andauern, den viele Menschen traditionell nutzen um in der Natur und im Wald unterwegs zu sein.
„Der Mensch ist in den meisten Fällen Auslöser für Waldbrände, daher möchten wir die Waldbesucherinnen und Waldbesucher an ein paar Spielregeln für ihr Verhalten im Wald erinnern“ so Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes Freudenstadt.
Waldbrände entstehen sehr häufig durch Unachtsamkeit, wie die weggeworfene Zigarettenkippe oder das Verlassen eines ungelöschten Grillfeuers an einer hierfür vorgesehenen Grillstelle. Daher ist beim Ausflug in den Wald oder am Waldrand Achtsamkeit und Vorsicht geboten. Ausgetrocknete Bodenvegetation oder Reisig in den Wäldern können schnell Feuer fangen. „Insbesondere Nadelhölzer und deren Nadeln, die hier in der Region hauptsächlich vorkommen, enthalten leicht brennbare Stoffe, wie Terpentine oder ätherische Öle“ so Kaulfuß weiter. Auch wenn schon viel neues Grün auf dem Boden und an Bäumen zu sehen ist, so findet sich auch noch viel trockenes, leicht brennbares altes Laub und Gras im Wald. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Daher sind offenes Feuer und Rauchen im Wald tabu.
Damit der Ausflug in den Wald nicht zum Albtraum wird, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:
- Vom 01. März bis 31. Oktober ist Rauchen im Wald verboten.
- Feuer machen ist nur an fest eingerichteten, genehmigten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt.
- Um Funkenflug einzudämmen, nur kleine Grillfeuer, wenn erlaubt, entfachen.
- Feuer unter keinen Umständen unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor dem Verlassen unbedingt vollständig löschen.
- Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgräten ist nicht gestattet.
- Keine Fahrzeuge mit heißem Auspuff über trockenem Gras parken.
- Aktuelle Meldungen zur Waldbrandgefahr des Deutschen Wetterdienstes sind unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html zu finden.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist es unerlässlich, diesen sofort mit genauer Ortsangabe der Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112 zu melden. Ebenso sollte, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, mit Löschversuchen begonnen werden. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie z. B. Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.
Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
- Wo brennt es? - genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? - Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? - Sind Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Angabe einer Rückrufnummer, am Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geleitet werden können.