Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab sofort verboten
Rechtsverordnung des Landkreises Freudenstadt regelt die pegelabhängige Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs
Aufgrund der anhaltend niedrigen Wasserstände und zum Schutz der Gewässer weist das Landratsamt Freudenstadt auf die geltende Rechtsverordnung zur pegelabhängigen Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs hin.
Nachdem alle maßgeblichen Pegel im Kreis den Mindestwert unterschritten haben, gilt nunmehr für das gesamte Gebiet des Landkreises Freudenstadt ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Dies bedeutet, dass kein Wasser aus Bächen oder Flüssen mittels Pumpen, Schläuchen oder sonstigen technischen Einrichtungen entnommen werden darf.
Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gewässerökosysteme zu erhalten, den Wasserhaushalt zu schützen und Nutzungskonflikte in niederschlagsarmen Zeiten zu vermeiden.
Das Landratsamt appelliert an die Bevölkerung, die aktuellen Vorgaben zu beachten und ihren Wasserverbrauch an die hydrologische Situation anzupassen.
Die vollständige Rechtsverordnung sowie die zugehörige Anlage mit den maßgeblichen Bezugspegeln:
.jpg?f=%2Fsite%2FLandkreis-Freudenstadt-2024%2Fget%2Fparams_E-171229153%2F3487273%2F118%2520%2528Bildrechte%2520Landratsamt%2C%2520Karin%2520Schneider%2529.jpg&w=648&h=1000)