Landratsamt Freudenstadt erteilt Genehmigung für Windenergieanlage in Alpirsbach-Reutin

Das Landratsamt Freudenstadt, als untere staatliche Verwaltungsbehörde, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage auf dem Reutiner Berg in Alpirsbach erteilt. Vorhabensträger sind die Stadtwerke Stuttgart. Der Genehmigungsantrag ging am 9. Juli 2025 beim Landratsamt ein. Im Verlauf des Verfahrens gingen zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde ein. Diese wurde im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens umfassend geprüft und fachlich bewertet.

Während des Genehmigungsverfahrens wurden am 30. und 31. März 2026 zwei Petitionen gegen das Vorhaben beim Petitionsausschuss des Landtags eingereicht. Eine Petition entfaltet zwar keine aufschiebende Wirkung, üblicherweise wird jedoch im Rahmen eines sogenannten Stillhalteabkommens zwischen Landtag und Verwaltung keine Entscheidung getroffen, bevor der Petitionsausschuss beraten hat, die Antragsprüfung muss aber weiterhin durchführt werden. Da ein Stillhalteabkommen keine rechtliche Verbindlichkeit hat wird in den Fällen, in denen ein Antragsteller einen Anspruch auf sofortige Erteilung einer Genehmigung hat eine ausdrückliche Ausnahme gesehen. Die Genehmigung von Windkraftanlagen ist ein formstrenges Verfahren mit klar festgelegten Fristen und einem vorgegebenen Prüfungsablauf. Im vorliegenden Fall lag daher ein klarer Anspruch auf Erteilung einer sofortigen Genehmigung vor, daher musste eine Abstimmung mit dem Umweltministerium und dem Petitionsausschuss stattfinden. Der Petitionsausschuss hat für die Genehmigung „grünes Licht“ gegeben und somit erfolgte die Genehmigung.

Weitere Informationen über die Genehmigung der Windkraftanlage stehen auf der Bekanntmachungsseite des Landkreises zur Verfügung.