Landratsamt Freudenstadt erteilt Genehmigung für vier Windenergieanlagen in Seewald
Das Landratsamt Freudenstadt, als untere staatliche Verwaltungsbehörde, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Seewald II erteilt
Vorhabensträger ist ATE Windpark Seewald II GmbH & Co. KG. Der Genehmigungsantrag wurde am 27. Januar 2026 beim Landratsamt eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens gingen zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde ein. Diese wurden im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens umfassend geprüft und fachlich bewertet.
Die Genehmigung von Windkraftanlagen ist ein formstrenges Verfahren mit klar festgelegten Fristen und einem vorgegebenen Prüfungsablauf. Nach Fristende und nach Abstimmung mit dem Umweltministerium lag ein klarer Anspruch auf Erteilung einer sofortigen Genehmigung vor.