Landkreis unterstützt Medizinstudierende und angehende Hebammen durch Vergabe von Stipendien
Bewerbungsschluss am 30. April 2026
Um auch künftig eine hervorragende medizinische Versorgung sicherzustellen, fördern wir angehende Medizinerinnen und Mediziner sowie zukünftige Hebammen auf ihrem Ausbildungsweg. Uns ist bewusst, dass ein Studium nicht nur hohe fachliche Anforderungen stellt, sondern auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden ist. Daher vergeben wir jährlich Stipendien zur gezielten Unterstützung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Medizinstipendium
Der Landkreis Freudenstadt bietet Medizinstudentinnen und -studenten eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien an. Ziel des Landkreises ist es, dem zunehmenden Mangel an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung zu sichern. Bis zu vier Medizinstudentinnen und -studenten erhalten für die Dauer von bis zu vier Jahren eine Studienbeihilfe von 500 Euro monatlich. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden dazu, nach Erteilung der ärztlichen Approbation so lange im Landkreis ärztlich tätig zu werden, wie sie das Stipendium bezogen haben. Weiter sollten die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihr praktisches Studienjahr am Akademischen Lehrkrankenhaus in Freudenstadt absolvieren.
Um ein solches Stipendium kann sich jede/r Medizinstudent/in, die/der an einer europäischen Universität eingeschrieben ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, oder voraussichtlich in diesem Jahr bestehen wird, bewerben.
Hebammenstipendium
Der Landkreis Freudenstadt bietet angehenden Hebammen, die an einer deutschen Hochschule in einen akkreditierten Studiengang eingeschrieben sind und die Probezeit bestanden haben, eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien an. Sie beträgt, je nach Voraussetzung, 300 € oder 1.000 € pro Monat und wird maximal drei Jahre gewährt. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“, so lange im Landkreis als Hebamme tätig zu werden, wie sie das Stipendium bezogen haben.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter http://www.klf-web.de/stipendium.html.