Kreistag fordert Abschaffung von „homes passed“ bei der Gigabitförderung 2.0 des Bundes beim Glasfaserausbau

Straße mit bunten Häusern und Internetleitungen
KI-generiertes Beispielfoto

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27. April 2026 einstimmig eine Resolution zur Gigabitförderung 2.0 des Bundes verabschiedet. Darin fordert er die Abschaffung der sogenannten „homes passed“-Regelung, die derzeit die Förderfähigkeit von Hausanschlüssen und damit den Ausbau flächendeckender Glasfaserinfrastruktur erheblich einschränkt.

Hintergrund ist, dass durch die verschiedenen Förderprogramme – von sogenannten weißen, hellgrauen und dunkelgrauen Flecken – in vielen Gebieten schwierige Ausbau-Situationen entstehen. Insbesondere die „homes passed“-Regelung führt dazu, dass der Anschluss von Adressen teilweise nicht förderfähig ist, wenn Netzinfrastruktur mit einer ausreichenden Downloadrate in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden ist, auch wenn faktisch kein Anschluss besteht. Außerdem darf der Anschluss auch erst nach Abschluss der entsprechenden Fördermaßnahme privatwirtschaftlich erstellt werden. Für betroffene Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie trotz vorhandener Infrastruktur keinen zeitnahen Zugang zu gigabitfähigem Internet erhalten können und hohe Eigenkosten tragen müssen.

Voraussetzung für gleichwertige Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse

Der Kreistag betont, dass der flächendeckende Ausbau leistungsfähiger Glasfaserinfrastruktur Voraussetzung für gleichwertige Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse ist. „Die derzeitige „homes passed“-Regelung ist weder bürgernah noch zielführend für einen flächendeckenden Netzausbau“, so Landrat Andreas Junt in der Sitzung. Der Kreistag weist in der Resolution darauf hin, dass ein zusammenhängender und effizienter Ausbau nur dann gelingen kann, wenn alle Haushalte entlang bestehender Trassen auch tatsächlich angeschlossen werden können.

Besonders im ländlichen Raum verschärft die aktuelle Förderpraxis bestehende Ungleichheiten. Einzelne Gebäude oder Straßenzüge werden von der Förderung ausgeschlossen, obwohl die technische Erschließung im Rahmen des Netzausbaus mit vergleichsweise geringem Mehraufwand möglich wäre. Dies führt zu nachvollziehbarem Unmut bei den Betroffenen und behindert zugleich die wirtschaftliche und digitale Entwicklung in der Region.

Ziel soll ein durchgängiger Netzausbau sein

Mit der geforderten Streichung der „homes passed“-Regelung aus den Förderrichtlinien soll sichergestellt werden, dass künftig durchgängige Netze entstehen und keine Hausanschlüsse zurückbleiben, die nicht förderfähig sind und dadurch nur mit einem hohen Eigenanteil nach Abschluss einer Fördermaßnahme ausgebaut werden können. Ziel ist ein Zugang zu leistungsfähiger digitaler Infrastruktur für alle Bürgerinnen und Bürger.

Der Kreistag appelliert an den Bund, die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen und damit die Voraussetzungen für einen schnellen, effizienten und gerechten Glasfaserausbau zu schaffen.

Die Resolution im Wortlaut: