Das Wappen des Landkreises Freudenstadt

Auerhahn auf schwarzem Ast
Das Wappentier des Landkreises Freudenstadt ist ein balzender Auerhahn – ungewöhnlich für ein Kommunalwappen, aber tief in der regionalen Identität verwurzelt. Die heraldische Beschreibung („Blasonierung“) lautet: „In Gold auf einem nach links gebogenen schwarzen Ast ein nach links gekehrter schwarzer, rotbewehrter, balzender Auerhahn.“
Das Motiv geht auf das Jahr 1926 zurück. Damals erhielt das damalige Oberamt Freudenstadt auf Vorschlag der Archivdirektion Stuttgart erstmals ein eigenes Wappen. Weil das Oberamt aus vielen verschiedenen historischen Territorien bestand, verzichtete man auf klassische Herrschaftssymbole wie Löwe oder Adler. Stattdessen wählte man ein Tier, das für den Schwarzwald steht und in der gesamten Region heimisch war: den Auerhahn. Die Initiative kam von Oberamtmann Knapp und Oberamtspfleger Holzäpfel – beide passionierte Jäger –, die den Vogel als das „schönste Charaktertier des Bezirks“ bezeichneten.
Zunächst zierte der Auerhahn ein Glasfenster im neuen Bezirkskrankenhaus, das von zahlreichen Gemeinden finanziert worden war. Heute beherbergt das Gebäude sinnigerweise das Landratsamt. Das Wappentier wurde so zum sichtbaren Ausdruck kommunaler Zusammenarbeit seit über 100 Jahren.
Auch nach der Kreisreform von 1973, als der Landkreis in seiner heutigen Form entstand, blieb man dem Symbol treu. Ein zwischenzeitlich diskutierter Vorschlag, den Auerhahn mit der württembergischen Hirschstange zu kombinieren, wurde aus historischen Gründen verworfen. Stattdessen bestätigte das Innenministerium am 3. September 1973 das bisherige Wappen für den neuen Landkreis.
Der Auerhahn ist seither aus dem Erscheinungsbild des Landkreises nicht mehr wegzudenken – ob auf Dienstjacken, in Logos oder als metallene Figur an den Kreisgrenzen. Er steht für die Schwarzwaldlandschaft, die kulturelle Prägung des Raums – und für den besonderen Weg des Landkreises mit seiner Natur und Kultur.