Führerscheine
Fahrerlaubnisrecht
Wer ein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland führen will, braucht eine Erlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Erlaubnisse, dient der Führerschein, in den die Erlaubnisse eingetragen werden.
Onlinedienste
Zugehörige Leistungen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 14:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Leistungen
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Eine Karteikartenabschrift beantragen
- Ersatzführerschein beantragen - nach Verlust oder Diebstahl
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen