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Behördenwegweiser
Brandverhütungsschauen und vorbeugender Brandschutz
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Die Durchführung von Brandverhütungsschauen ist eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde und dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können.
Die Brandverhütungsschau ist durch Verwaltungsvorschrift u. a. vorgegeben …
- in Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung (z. B. entsprechende Lager- und Produktionshallen)
- in Gebäuden, in denen eine große Anzahl an Personen durch einen Brand gefährdet werden (z. B. Versammlungs- und Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe)
- in Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von behinderten, alten oder kranken Menschen (z. B. Pflegeheime)
Brandverhütungsschauen sind wiederkehrend alle 5 Jahre durchzuführen.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Bürgerinfo. Zusätzliche Sonderregelungen erfahren Sie bei den einzelnen Ämtern oder auf Nachfrage
Montag
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 13:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Jochen Lutz