Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Behördenwegweiser
Immissionsschutz
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Die untere Immissionsschutzbehörde überwacht auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der zugehörigen Verordnungen den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie beispielsweise Lärm, Erschütterungen oder Luftverschmutzungen.
Was sind unsere Aufgaben?
- Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für besonders lärmintensive, luftverunreinigende oder in sonstige Weise die Umwelt beeinträchtigende Betriebsanlagen, wie z. B. Windenergieanlagen, Steinbrüche oder Tierhaltungsanlagen, welche in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV - aufgelistet sind
- Überwachung dieser Anlagen
- Bearbeitung von Anfragen und Nachbarschaftsbeschwerden
- Überwachung von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben
- Beratung bei Fragen zum Thema Immissionsschutz
Persönlicher Kontakt
Martin Walter
Stellvertretende Amtsleitung | Sachgebietsleitung
Katharina Wesner
Carolin Breyer
Über- und untergeordnete Dienststellen
Zugehörige Leistungen
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz - Genehmigung für eine wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz - Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz - Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz - vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz – Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen
