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Naturschutzbeauftragte in Landkreis Freudenstadt
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Naturschutzbeauftragte sind fachkundige Personen, die das Landratsamt bei der naturschutzrechtlichen Beurteilung von Vorhaben und Planungen beraten und fachlich unterstützen. Sie sind ehrenamtlich tätig und nicht weisungsgebunden. Die Bestellung erfolgt durch den Landkreis auf die Dauer von 5 Jahren.
Welcher Naturschutzbeauftragte für welchen Bereich im Landkreis zuständig ist, können Sie aus der nachstehenden Übersichtskarte entnehmen.
Zuständigkeit
Für den Landkreis Freudenstadt sind 4 Naturschutzbeauftragte - aufgeteilt nach verschiedenen Bezirken - bestellt.
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Stadt Dornstetten, Gemeinde Glatten, Grömbach, Pfalzgrafenweile und Schopfloch
- Herr Falkenstein
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Stadt Freudenstadt, Gemeinde Baiersbronn und Seewald
- Herr Latz
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Stadt Alpirsbach, Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach und Loßburg
- Herr Leix
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Stadt Horb, Gemeinde Empfingen und Eutingen
- Herr Uerpmann
Persönlicher Kontakt
Stellvertretende Amtsleitung | Gebietsleitung Landkreis Ost