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Rettungsdienst
Allgemeine Informationen
Beschreibung
In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich an. Darüber hinaus gehören ihm mit beratender Stimme je ein Vertreter des Landkreises und der Feuerwehr sowie ein Leitender Notarzt des Rettungsdienstbereiches, ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Vertreter der Krankenhäuser an.
Dem Bereichsausschuss obliegt die Beobachtung, Beratung und Regelung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich.
Die Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse haben die Landratsämter. Sie prüfen und genehmigen den vom Bereichsausschuss Bereichsplan, wenn er nicht wegen eines Planungsfehlers rechtlich zu beanstanden ist. Diese Aufgabe übernimmt die Stabsstelle Recht.
Bei der Stabsstelle Bevölkerungsschutz ist die Geschäftsstelle für den Bereichsausschuss angesiedelt.
Servicecenter
- Qualitätssicherung im Rettungsdienst - SQR-BW
- Beschlüsse des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freudenstadt - Sitzung vom 21.04.2026 (PDF)
- Beschlüsse des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freudenstadt - Sitzung vom 07.11.2025 (PDF)
- Beschlüsse des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freudenstadt - Sitzung vom 19.03.2025 (PDF)
- Beschlüsse des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freudenstadt - Sitzung vom 16.10.2024 (PDF)
- Beschlüsse des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Freudenstadt - Sitzung vom 19.03.2024 (PDF)
- Bereichsplan gemäß § 3 Abs. 3 RDG - Rettungsdienstbereich Freudenstadt (PDF)
Kontakt
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Stellvertretende Stabsstellenleitung
