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Rettungsdienst
Allgemeine Informationen
Beschreibung
In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich an. Darüber hinaus gehören ihm mit beratender Stimme je ein Vertreter des Landkreises und der Feuerwehr sowie ein Leitender Notarzt des Rettungsdienstbereiches, ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Vertreter der Krankenhäuser an.
Dem Bereichsausschuss obliegt die Beobachtung, Beratung und Regelung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich.
Die Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse haben die Landratsämter. Sie prüfen und genehmigen den vom Bereichsausschuss Bereichsplan, wenn er nicht wegen eines Planungsfehlers rechtlich zu beanstanden ist. Diese Aufgabe übernimmt die Stabsstelle Recht.
Bei der Stabsstelle Bevölkerungsschutz ist die Geschäftsstelle für den Bereichsausschuss angesiedelt.
Servicecenter
- Qualitätssicherung im Rettungsdienst - SQR-BW
- Ergebnisniederschrift des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Landkreis Freudenstadt - 07.11.2025 (PDF)
- Ergebnisniederschrift des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Landkreis Freudenstadt - 19.03.2025 (PDF)
- Ergebnisniederschrift des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Landkreis Freudenstadt - 16.10.2024 (PDF)
- Ergebnisniederschrift des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Landkreis Freudenstadt - 19.03.2024 (PDF)
- Bereichsplan gemäß § 3 Abs. 3 RDG - Rettungsdienstbereich Freudenstadt (PDF)
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Stellvertretende Stabsstellenleitung
