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Behördenwegweiser
Sprengstoffbehörde
Allgemeine Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Persönlicher Kontakt
Marlena Strähler
Christopher Kinsky
Über- und untergeordnete Dienststellen
Zugehörige Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 7 SprengG
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Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Sprengstoffgesetz)
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Antrag auf Erteilung o. Verlängerung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz
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Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.
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Nachweis des Bedürfnisses (Sprengstoffgesetz)
