Leistungen

Aufforstungsgenehmigung

Eine Aufforstung in der offenen Landschaft bedarf einer Aufforstungsgenehmigung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen Eigentümer oder Bewirtschafter eines oder mehrerer Flurstücke im Außenbereich sein.

Ihrem Vorhaben einer Aufforstung dürfen keine Belange der Raumordnung, der Agrarstruktur, des Naturschutzes sowie der Forstwirtschaft entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Ihr ausgefüllter Aufforstungsantrag ist über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, einzureichen.

Über die Genehmigung entscheidet das Landwirtschaftsamt im Einvernehmen mit den betroffenen Fachbehörden, Kreisforstamt und Untere Naturschutzbehörde sowie der jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Fristen

Die Aufforstungsgenehmigung muss vor der Aufforstung erteilt worden sein.

Die Genehmigung erlischt sofern nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung von ihr im Wesentlichen Gebrauch gemacht worden ist. Sie kann vor Fristablauf auf Antrag einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • 1a § 25 Antrag auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung (PDF, 121 KB)
  • 1b Datenschutzerklärung Antrag Aufforstung (PDF, 46 KB)
  • 1c Einwilligung Aufforstung (PDF, 61 KB)

Kosten

Siehe zuständige Gebührenordnung (Gebührenordnung Landkreis Freudenstadt)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall und den zu beteiligten Behörden

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Siehe gesetzliche Voraussetzungen (Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, § 25)

Freigabevermerk

29.08.2025 Landratsamt Freudenstadt