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Beantragen einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte
Im Rahmen des Gaststättenrechts werden gewerberechtliche Erlaubnisse nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes erteilt, diese Gewerbebetriebe überwacht und etwaige Widerrufsverfahren für erteilte Erlaubnisse durchgeführt. Sie wollen Speisen und / oder Alkohol ausschenken und damit ihr Geld verdienen? Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt. Wer ein Gaststättengewerbe betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz. Außerdem ist eine Gewerbeanmeldung bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt oder Gemeinde vorzunehmen (siehe Bezugsort).
Keine Erlaubnis braucht, wer: alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit seinem Beherbergungsbetrieb Getränke und Speisen an seine Hausgäste verabreicht. Rauchergaststätten unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen.
Um einen möglichst schnellen Verfahrensablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie die Unterlagen, welche auf dem untenstehenden Merkblatt aufgeführt sind, möglichst vollständig mit dem entsprechenden Antrag einzureichen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen bez. gaststättenrechtliche Konzession (GastG)
- Erteilung einer gaststättenrechtlichen Konzession (GastG)
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
02.09.2025 Landratsamt Freudenstadt