Leistungen

Landwirtschaftliche Stundung

Im Auftrag der Kommunen überprüft das Landwirtschaftsamt die fachlichen Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Stundung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie erhalten vom Ihrer Kommune eine Aufforderung zur Überprüfung der landwirtschaftlichen Stundung.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller reicht das ausgefüllte Formular beim Landwirtschaftsamt postalisch oder per E-Mail (landwirtschaft@kreis-fds.de) ein und erhält im Anschluss einen Bescheid darüber inwiefern die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anschließend wird das eigentliche Verfahren der Stundung bei der jeweiligen Kommune weitergeführt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Fragebogen zur landwirtschaftlichen Stundung (PDF, 264 KB)

Kosten

Siehe zuständige Gebührenordnung (Gebührenordnung Landkreis Freudenstadt)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall

Hinweise

Für die landwirtschaftliche Stundung nach dem § 28 KAG ist die jeweilige Kommune zuständig. Das Landwirtschaftsamt prüft als Fachbehörde lediglich die fachlichen Voraussetzungen hierfür.

Rechtsgrundlage

Siehe gesetzliche Voraussetzungen (Kommunalabgabengesetz (KAG), § 28)

Freigabevermerk

29.09.2025 Landratsamt Freudenstadt