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Landwirtschaftliche Stundung
Im Auftrag der Kommunen überprüft das Landwirtschaftsamt die fachlichen Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Stundung.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie erhalten vom Ihrer Kommune eine Aufforderung zur Überprüfung der landwirtschaftlichen Stundung.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller reicht das ausgefüllte Formular beim Landwirtschaftsamt postalisch oder per E-Mail (landwirtschaft@kreis-fds.de) ein und erhält im Anschluss einen Bescheid darüber inwiefern die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anschließend wird das eigentliche Verfahren der Stundung bei der jeweiligen Kommune weitergeführt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Fragebogen zur landwirtschaftlichen Stundung (PDF, 264 KB)
Kosten
Siehe zuständige Gebührenordnung (Gebührenordnung Landkreis Freudenstadt)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall
Hinweise
Für die landwirtschaftliche Stundung nach dem § 28 KAG ist die jeweilige Kommune zuständig. Das Landwirtschaftsamt prüft als Fachbehörde lediglich die fachlichen Voraussetzungen hierfür.
Rechtsgrundlage
Siehe gesetzliche Voraussetzungen (Kommunalabgabengesetz (KAG), § 28)
Freigabevermerk
29.09.2025 Landratsamt Freudenstadt