Leistungen

HaLT – Hart am Limit - bundesweites Suchtpräventionsprojekt

"HaLT - Hart am Limit" ist ein bundesweites Suchtpräventionsprojekt, das aus einem reaktiven und einem proaktiven Projektbaustein besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Entwickelt wurde es 2002 von der Villa Schöpflin - Zentrum für Suchtprävention.

Zuständige Stelle

Reaktiv:
Diakonische Bezirksstelle Freudenstadt
Fachstelle Sucht

Justinus-Kerner-Straße 10

72250 Freudenstadt
07441 91569-40
diakonie@diakonie-fds.de
www.diakonie-fds.de

Proaktiv:
Landratsamt Freudenstadt
Jugendamt

Landhausstraße 34

72250 Freudenstadt

07441 920-6015
j.hauser@kreis-fds.de
www.kreis-fds.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Im reaktiven Projektbaustein werden Jugendliche während einer stationär behandelten Alkoholvergiftung angesprochen. Zusätzlich zu dieser freiwilligen Einzelberatung, die auch den Eltern angeboten wird, erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem riskanten Konsumverhalten im Rahmen eines ebenfalls freiwilligen Gruppenangebotes sowie Abschlussgespräche. Neben der Zusammenarbeit mit den Kliniken gibt es weitere Schnittstellen, um Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum frühzeitig zu erreichen, z. B. über die Jugendberufshilfe, Ärzte, die Schulsozialarbeit oder die Justiz.

Der proaktive Projektbaustein setzt auf eine kommunal verankerte Präventionsstrategie mit dem Ziel, Alkoholexzesse und schädlichen Alkoholkonsum im Vorfeld zu verhindern. In kommunalen Präventionsnetzwerken soll mit Hilfe von HaLT die Verantwortung für vorbildliches Verhalten und eine Kultur des Hinsehens gefördert, durch Aufklärung und Information zu riskantem Alkoholkonsum, dem Jugendschutz sowie Hilfestellung geben bei der Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen in Schulen, Vereinen, dem Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Festveranstaltungen.

Hierbei Unterstützt die Fachkraft gerne bei der Umsetzung vor Ort. Nehmen Sie Kontakt auf!

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

HaLT will ...

  • ... Jugendliche, aber auch Erwachsene für das Thema „Riskanter Alkoholkonsum im Kindes- und Jugendalter“ sensibilisieren.
  • ... dem riskanten Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen früh und präventiv entgegenwirken.
  • ... Eltern, Lehrer*innen, Trainer*innen und anderen Bezugspersonen ihre Vorbildfunktion bewusstmachen.
  • ... den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im öffentlichen Raum fördern und sich für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes einsetzen (bei Festveranstaltungen, Vereinsfeiern, Schulausflügen, im Einzelhandel und in der Gastronomie etc.)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt