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Behördenwegweiser
Gaststättenbehörde: Zuständigkeiten des Landratsamtes Freudenstadt
Allgemeine Informationen
Kontakt
Telefon 07441 920-4201
E-Mail vetamt@kreis-fds.de
Zuständigkeit
Für folgende Städte und Gemeinden des Landkreises Freudenstadt ist der Antrag beim Landratsamt Freudenstadt, Amt für Veterinär- und Verbraucherschutz zu stellen:
- Gemeinde Alpirsbach
- Gemeinde Grömbach
- Gemeinde Loßburg
- Gemeinde Pfalzgrafenweiler
- Gemeinde Wörnersberg
Für die nicht oben genannten Orte, sind die Anträge auf Gestattungen bei der Gaststättenbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu stellen. Diese sind:
- Stadt Freudenstadt
- Stadt Horb
- Gemeinde Baiersbronn
- Gemeinde Dornstetten