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Gaststättenbehörde: Zuständigkeiten des Landratsamtes Freudenstadt
Allgemeine Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
Anzeigen über eine gaststättengewerbliche Tätigkeit sind bei den jeweiligen Gemeinden zu stellen und werden an die zuständigen Gaststättenbehörden weitergeleitet. Das Landratsamt Freudenstadt, Veterinär- und Verbraucherschutzamt, prüft als zuständige Gaststättenbehörde für nachfolgende Gemeinden den fristgerechten und vollständigen Eingang dieser Anzeigen.
- Gemeinde Alpirsbach
- Gemeinde Grömbach
- Gemeinde Loßburg
- Gemeinde Pfalzgrafenweiler
- Gemeinde Wörnersberg
Merkblatt Informationen bei Anzeige eines stehenden Gaststättengewerbes (PDF)
