Leistungen

Ambulante Hilfen des Jugendamtes

Im Rahmen des SGB VIII können verschiedene Hilfemaßnahmen beantragt werden. Einen Teil der ambulanten Hilfen führt das Landratsamt Freudenstadt mit eigenen Mitarbeitern durch. Dies übernimmt das Sachgebiet Ambulante Hilfen.

Kernaufgabe ist die Durchführung von Leistungen wie die sozialpädagogische Unterstützung werdender Eltern gem. § 16 SGB VIII, Betreute Umgänge gem. § 18 SGB VIII oder bei stationären Maßnahmen, Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII sowie die Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 30 SGB VIII

Die Fachkräfte sind im Auftrag des Sozialen Dienstes des Jugendamtes tätig, der die Hilfemaßnahmen hinsichtlich Eignung und Notwendigkeit prüft und genehmigt. Die Dauer der Unterstützung reicht von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren, in denen ein junger Mensch oder eine Familie Unterstützung benötigt. Teilweise sind Hilfen notwendig um drohenden oder bestehenden Kindeswohlgefährdungen entgegenzuwirken.

Die Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird durch gemeinsam vereinbarte Ziele im Hilfeplan festgelegt. Der Hilfebedarf wird halbjährlich in Hilfeplangesprächen überprüft und die Zielsetzung bei Bedarf angepasst.

Zuständige Stelle

Jugendamt Freudenstadt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Hilfe wird durch den zuständigen Sozialen Dienst als geeignet und notwendig eingestuft.

Verfahrensablauf

Die Hilfen müssen beim zuständigen Sozialen Dienst des Jugendamtes beantragt werden. Hierzu muss persönlich Kontakt aufgenommen werden.

Ist der Antrag abgegeben worden wird geprüft, ob es sich um eine geeignete und notwendige Maßnahme handelt.

Trifft dies zu nimmt der Soziale Dienst sowohl mit den Familien Kontakt auf als auch mit dem Sachgebiet Ambulante Hilfen um die weiteren Schritte zu planen.

Eine direkte Anfrage beim Sachgebiet Ambulante Hilfen zur Einleitung der Maßnahme ist nicht möglich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen keine Kosten für die Erziehungsberechtigten/Eltern.

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

16.06.2025 Landratsamt Freudenstadt