Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Bienen – vorübergehende Standorte von Bienenvölkern im Rahmen der Wanderimkerei melden
Wenn Bienen im Rahmen der Wanderimkerei im Sommer an andere Standorte verbracht werden, können hierbei möglicherweise unbemerkt Bienenseuchen verbreitet werden. Daher müssen die Völker vor dem Verbringen auf Anzeichen von Bienenseuchen untersucht und der Standortwechsel dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Veterinäramt sowie durch dieses beauftragte Bienensachverständige
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Die Bienenvölker dürfen keine Anzeichen einer zu meldenden Tierseuche zeigen (ausgenommen Varoose).
- Der bisherige Standort der Völker sowie der Aufwanderungsstandort dürfen sich nicht in einer Sperrzone bzw. einem Sperrbezirk für Bienenseuchen befinden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie aus einem anderen Landkreis in Baden-Württemberg aufwandern:
- Wenn Sie mit Ihren Bienen wandern möchten, nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrem zuständigen Bienensachverständigen auf und vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung Ihrer Völker.
- Das Gesundheitszeugnis, das Ihnen Ihr(e) Bienensachverständige im Anschluss aushändigt, müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe des neuen Standortes (wenn möglich unter Angabe der Flurstücksnummer) vorlegen. (Sie können dies bei Wanderungen in den Landkreis Freudenstadt gerne per Email an vetamt@kreis-fds.de tun.)
- Informieren Sie außerdem den für den neuen Standort zuständigen Bienensachverständigen und legen Sie diesem ebenfalls das Gesundheitszeugnis vor. Eine Übersicht über die im Landkreis Freudenstadt bestellten Bienensachverständigen mit der jeweiligen örtlichen Zuständigkeit.
- Bringen Sie die Gesundheitsbescheinigung anschließend gut sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt am Bienenstand am Wanderstandort an.
Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg aufwandern:
- Der Verfahrensablauf gleicht dem oben geschilderten Ablauf, jedoch müssen Sie die Gesundheitsbescheinigung des Bienensachverständigen noch durch Ihr Veterinäramt bestätigen lassen. Unter Umständen ist auch der zuständige Amtstierarzt in erster Linie für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Veterinäramt nach.
Fristen
Unverzüglich nach Eintreffen am neuen Standort
Erforderliche Unterlagen
Amtliche Gesundheitsbescheinigung
Kosten
-
Hinweise
Die Gesundheitsbescheinigung für Bienen ist neun Monate gültig.
Rechtsgrundlage
Bienenseuchen-Verordnung
Freigabevermerk
03.06.2025 Landratsamt Freudenstadt