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Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft, können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes, das vom Land, vom Bund und der EU gemeinsam finanziert wird, investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
- Verbesserung des Tierwohls
- Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
Unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes.
Förderung zur Diversifizierung (DIV)
Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bedingen deren stetigen Strukturwandel. Nicht alle Betreiberinnen und Betreiber landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Deshalb wird über finanzielle Hilfen die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im Ländlichen Raum unterstützt. Die Förderung bezieht sich zudem auf die Erhaltung der Wirtschaftskraft im Ländlichen Raum und der Erleichterung des Strukturwandels. Gefördert werden Investitionen hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB)
Kleine landwirtschaftliche Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewirtschaftung von Flächen in Kulturlandschaften. Ziel der Förderung von Investitionen kleiner landwirtschaftlicher Betriebe ist es, über die Verbesserung
- der Arbeitswirtschaft,
- des Tierwohls sowie
- des Einkommens
eine langfristige Bewirtschaftung zu sichern und damit den Erhalt der Kulturlandschaft durch Offenhaltung und Pflege zu unterstützen.
Wichtiger Zusatzhinweis für alle Förderprogramme:
Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Weitere Informationen, Anträge und Merkblätter finden Sie im Förderwegweiser des Infodienstes der Landwirtschaftsverwaltung Baden – Württemberg.
Investitionsförderung nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Die Richtlinie ist Grundlage für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur.
Investive Maßnahmen können nach LPR Teil 3 gefördert werden, wenn sie den Zielen der Verbesserung der Ökosystemleistung und Biodiversität und der Erhaltung von Lebensräumen und der Kulturlandschaft dienen. Gefördert werden in diesem Zusammenhang u.a. bauliche Anlagen, technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Wird im Einzelfall geprüft
Verfahrensablauf
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Abhängig vom Verfahren, wird bei Antragstellung abgestimmt
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
29.08.2025 Landratsamt Freudenstadt