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Europäischer Sozialfonds - ESF
Europäischer Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg – regionaler Arbeitskreis Freudenstadt
Unter dem Motto „Chancen fördern“ unterstützt der ESF in Baden-Württemberg die Entwicklung von Menschen und Unternehmen, damit sich diese den wandelnden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt stellen können. Gerade Menschen mit besonderen Nachteilen sollen gezielt erreicht werden, damit auch sie die Chance haben, eine Beschäftigung zu finden.
Ein regionaler Arbeitskreis, der sich aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Handwerkskammer, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Schulen, der Weiterbildungsträger, eines Frauenverbandes und des Landkreises zusammensetzt, wählt auf Basis der Ziele der regionalen Arbeitsmarkt-Strategie die zu fördernden Projekte aus.
Zuständige Stelle
Geschäftsstelle ESF
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Projektträger stellen auf der Grundlage der aktuellen, regionalen Arbeitsmarktstrategie bei der L-Bank einen Antrag. Nach einer Vorstellung im regionalen Arbeitskreis entscheidet dieser in einem Ranking-Verfahren über die Verteilung der Mittel (aktuell 165.000 € pro Jahr). Die L-Bank erteilt daraufhin die Förderbescheide und überwacht die Einhaltung der Förderbedingungen.
Fristen
31.05. des Antragsjahres (Abgabefrist L-Bank)
Erforderliche Unterlagen
Siehe Voraussetzungen
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall
Hinweise
Projekte folgen
Vertiefende Informationen
Im Landkreis Freudenstadt lag und liegt der Fokus der ESF-Projekte im Bereich der Sozialen Inklusion, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Bekämpfung von Armut.
Zielgruppen der Förderperiode 2021-2027 sind: Besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Personengruppen und Minderheiten, die von Diskriminierung und sozialer Exklusion bedroht sind, u.a. Zuwanderer oder Frauen mit Gewalterfahrung oder Menschen in anderen prekären Lebenssituationen.
Förderziele sind die soziale Inklusion, psychosoziale und gesundheitliche Stabilisierung, Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Heranführung an und Integration in den Arbeitsmarkt, vor allem durch Qualifizierung.
Die weitere Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind bzw. bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist. Förderziele sind die individuelle Stabilisierung, soziale Integration, die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit mit (Wieder-)Einstieg in schulische oder berufliche Ausbildung (angestrebt wird mindestens ein Hauptschulabschluss).
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
04.06.2025 Landratsamt Freudenstadt