Leistungen

Feuerwehrzuwendungen

Bei Feuerwehrzuwendungen ist das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Bewilligungsbehörde und berechnet und zahlt die Landes- und Kreiszuwendungen selbst aus.

Zuwendungen können von den Städten und Gemeinden z.B. für Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge und Alarmierungseinrichtungen beantragt werden.

Zuständige Stelle

Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen müssen feuerwehrtechnisch notwendig und zweckmäßig sein und insbesondere den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter angemessener Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten des § 7 LHO entsprechen.

Verfahrensablauf

Die Anträge auf Feuerwehrzuwendungen sollen bis zum 15.02. des Jahres bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Anträge werden geprüft und die entsprechenden Mittel über das Regierungspräsidium Karlsruhe beim Innenministerium BW angemeldet. Nach Mittelzuweisung erfolgt die Bewilligung durch die Bewilligungsstelle.

Fristen

Antragsfrist ist der 15.02. des Jahres

Erforderliche Unterlagen

Antrag (Vordruck siehe Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg)

Weitere beizulegende Unterlagen (siehe Antragsvordruck und Handreichung für die Antragstellung auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg)

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich - die Bewilligung erfolgt noch im selben Haushaltsjahr in dem der Antrag eingeht.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

  • FwG
  • LHO
  • VV-LHO
  • ANBest-K

Freigabevermerk

10.06.2025 Landratsamt Freudenstadt