Leistungen

Förderung von kommunaler Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit im Landkreis Freudenstadt

Der Landkreis Freudenstadt unterstützt alle Kommunen bei der Umsetzung der kommunalen Daseinsfürsorge indem sie Personal in der offenen, mobilen Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit fördern.

Der Kreistag Freudenstadt hat mit Beschluss vom 09.02.1998 Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden erlassen. Die Richtlinien wurden geändert mit dem Beschluss 14.12.2009.

Am 16.11.2020 hat der Kreistag die neuen Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit neu gefasst. Diese treten zum 01.01.2021 in Kraft

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Angebot der Schulsozialarbeit und der offenen, mobilen Kinder- und Jugendarbeit soll:

  • Junge Menschen in ihrer individuellen sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und umweltfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

Verfahrensablauf

Ein Förderantrag ist schriftlich bis 31.3. eines Jahres an das Jugendamt Freudenstadt zu richten. Dem Erstantrag sind nach Rücksprache mit dem Jugendamt anzufügen:

  • Benennung des Trägers
  • Situationsanalyse
  • vorläufige sozialpädagogische Konzeption
  • Nachweis über Fachkraftanstellung
  • Finanzierungsplan für das Förderjahr

Dem Folgeantrag sind anzufügen:

  • Veränderungen zum Erstantrag
  • Verwendungsnachweis für das vergangene Förderjahr
  • Finanzierungsplan für das Antragsjahr

Fristen

31.03. jeden Jahres

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Jahresbericht

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Anhand Kreistagsbeschlüsse

Freigabevermerk

31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt