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Heim-/Unterkunftsverwaltung für Geflüchtete
Gemäß dem Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) weist das Land dem Landkreis Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, zu. Die Untere Aufnahmebehörde bringt diese Personen öffentlich-rechtlich in den Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises unter.
Als Teil der Unteren Aufnahmebehörde hat die Heimverwaltung den Auftrag der Leitung dieser Unterkünfte.
Unsere Aufgaben
- Unterbringung von Geflüchteten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
- Kontrolle der Einhaltung der Nutzugsordnung
- Belegungsplanung und Kapazitätsbedarfsermittlung in Zusammenarbeit mit Zentraler Steuerung und Belegungsmanagement
- Planung und Organisation von Zuweisungen, interner Umzüge und Verlegungen
- Vor- und Nachbereitung von Zimmern
- Einteilung und Organisation der Hilfsdienste nach § 5 AsylbLG
- soziales Bewohnermanagement unter der Herausforderung, dass Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen nebeneinander auf engem Raum untergebracht sind
- An- und Abmeldungen bei den jeweiligen Einwohnermeldeämtern
- Gebäudeerhaltung in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement und den Hausmeistern
- Terminierung und Durchführung von Kontrollen jeglicher Art
- Kontakt und Ansprechpartner vor Ort für Ämter, öffentliche Einrichtungen und Ehrenamt
- Unterstützung und Zuarbeit für die AsylbLG-Sachbearbeitung
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt