Leistungen

Heim-/Unterkunftsverwaltung für Geflüchtete

Gemäß dem Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) weist das Land dem Landkreis Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, zu. Die Untere Aufnahmebehörde bringt diese Personen öffentlich-rechtlich in den Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises unter.

Als Teil der Unteren Aufnahmebehörde hat die Heimverwaltung den Auftrag der Leitung dieser Unterkünfte.

 

Unsere Aufgaben

  • Unterbringung von Geflüchteten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Kontrolle der Einhaltung der Nutzugsordnung
  • Belegungsplanung und Kapazitätsbedarfsermittlung in Zusammenarbeit mit Zentraler Steuerung und Belegungsmanagement
  • Planung und Organisation von Zuweisungen, interner Umzüge und Verlegungen
  • Vor- und Nachbereitung von Zimmern
  • Einteilung und Organisation der Hilfsdienste nach § 5 AsylbLG
  • soziales Bewohnermanagement unter der Herausforderung, dass Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen nebeneinander auf engem Raum untergebracht sind
  • An- und Abmeldungen bei den jeweiligen Einwohnermeldeämtern
  • Gebäudeerhaltung in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement und den Hausmeistern
  • Terminierung und Durchführung von Kontrollen jeglicher Art
  • Kontakt und Ansprechpartner vor Ort für Ämter, öffentliche Einrichtungen und Ehrenamt
  • Unterstützung und Zuarbeit für die AsylbLG-Sachbearbeitung

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt