Leistungen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Diese Hilfeleistungen richten sich an Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse zeitgleich mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht oder nur teilweise überwinden können.

Personenkreis dieser Hilfen sind insbesondere

  • Personen ohne ausreichende Unterkunft (Obdachlose)
  • von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer, Frauen und Familien
  • Personen in Haft
  • Personen mit Suchtproblematik, psychischen und/oder psychosomatischen Beeinträchtigungen

Zuständige Stelle

Für die Bewohner des Landkreises Freudenstadt ist das Sozialamt des Landkreises Freudenstadt zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Personenkreis dieser Hilfen sind insbesondere

  • Personen ohne ausreichende Unterkunft (Obdachlose)
  • von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer, Frauen und Familien
  • Personen in Haft
  • Personen mit Suchtproblematik, psychischen und/oder psychosomatischen Beeinträchtigungen

Verfahrensablauf

Sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich werden diese Hilfeleistungen im Landkreis Freudenstadt durch die Erlacher Höhe erbracht. Betroffene Personen werden stationär im Aufnahmeheim der Erlacher Höhe aufgenommen oder im Rahmen des Ambulant begleiteten Wohnens (ABW) in der eigenen Wohnung betreut. Ziel der stationären Aufnahme eines Wohnungslosen ist es, für den Betroffenen mit dessen Einvernehmen wieder eine Tagesstrukturierung zu erreichen und festen Wohnraum zu finden. Außerdem ist eine Vermittlung von Personen mit besonderen Problemen in andere stationäre oder teilstationäre Einrichtungen möglich.

Der individuelle Hilfebedarf und die anvisierten Ziele werden dabei in regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen unter Teilnahme von Mitarbeitern der Erlacher Höhe, des Jobcenters, des Sozialamtes und des betroffenen Kunden eruiert.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

23.07.2025 Landratsamt Freudenstadt