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Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
Veränderte agrarpolitische Rahmenbedingungen sowie struktureller, technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum verschärfen einerseits die angespannte Arbeits- und Einkommenssituation, inbesondere der Frauen. Andererseits eröffnen sich aber auch Chancen, durch Einkommenskombinationen oder Umorientierung, neue Arbeits- und Einkommensfelder zu erschließen.
Ziel der Förderung ist es, Frauen in der Landwirtschaft und Frauen im ländlichen Raum einen Anreiz zu geben, neue Ideen und Konzepte zur Sicherung oder Erschließung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten und zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes zu entwickeln und umzusetzen.
Wichtiger Zusatzhinweis:
Vor der Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden!
Weitere Informationen, Anträge und Merkblätter finden Sie im Förderwegweiser des Infodienstes der landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Wird im Einzelfall geprüft
Verfahrensablauf
kein
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Abhängig vom Verfahren, wird bei Antragstellung abgestimmt
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
29.08.2025 Landratsamt Freudenstadt