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Integrationsmanagement
Das Integrationsmanagement richtet sich an Geflüchtete, die in der Anschlussunterbringung im Landkreis Freudenstadt leben.
Sie können sich von unseren Integrationsmanagenden individuell in ihrem Integrationsprozess unterstützen lassen.
Die Beratung ist vertraulich und erfolgt auf freiwilliger Basis. Durch kultursensible und bedarfsorientierte Gespräche informieren wir über vorhandene Strukturen und Angebote der Integration und Teilhabe und vermitteln an vorhandene Regeldienste. Durch unser Angebot stärken wir die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Geflüchteten mit Bleibeperspektive.
Wir arbeiten mit beteiligten Fachdiensten zusammen und führen an Unterstützungsangebote von Ehrenamtlichen heran.
Unser Beratungsangebot umfasst folgende Themen:
- Gesellschaftliche Teilhabe
- Spracherwerb
- Arbeit und Beruf
- Kindergarten und Schule
- Freizeit
- Kultur
- Gesundheit
- Sozialleistungen
Das Amt für Migration und Flüchtlinge ist für das Integrationsmanagement in den Städten und Gemeinden des Landkreises zuständig. Ausgenommen sind die Stadt Horb und die Gemeinde Baiersbronn, die das Integrationsmanagement selbst organisieren. Geflüchtete, die dort in der Anschlussunterbringung leben, können sich an die zuständigen kommunalen Integrationsmanagenden wenden.
Das Integrationsmanagement wird gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Weitere Aufgaben des Integrationsmanagements (PDF, 103 KB).
Zuständige Stelle
Integrationsmanagement, Landratsamt Freudenstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
21.07.2025 Landratsamt Freudenstadt