Leistungen

Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung im Landkreis Freudenstadt

Die aktive Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in einer Kommune ist ein zentrales Ziel der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit. Es ist wichtig, dass junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen und Anliegen einzubringen, auch wenn sie oft auf Herausforderungen stoßen. Diese Herausforderungen können sich aus komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben, die es schwierig machen, ihre Stimmen zu Gehör zu bringen. Oft sind die Themen, die Jugendliche beschäftigen, eng mit den Verantwortungsbereichen der Kommunen verknüpft, wie etwa Bildung, Freizeitmöglichkeiten und soziale Angebote. Daher kommt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu, um effektive Beteiligungsprozesse zu implementieren und zu unterstützen.

Die Vielfalt der kommunalen Strukturen erfordert individuelle Beteiligungsformate, die an die spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen vor Ort angepasst sind. Um eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und Kommunen zu gewährleisten und Doppelstrukturen zu vermeiden, ist eine enge Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren notwendig.

Das Kreisjugendreferat bietet Fachberatung in der Umsetzung des § 41a GemO und koordiniert und plant Landkreisweite Beteiligungsaktionen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Fachberatung für Kinder- und Jugendbeteiligung Mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Einführung des §41a im Jahr 2015 wurden die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen deutlich gestärkt. Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine wichtige kommunale Pflichtaufgabe, der sich viele Kommunen auch auf unterschiedlichste Weisen widmen. Das Kreisjugendreferat unterstützt dabei:

  • Jugendbeteiligung nach § 41a GemO BW: Moderation von Jugendbeteiligungsveranstaltungen, Etablierung eines Jugendbeteiligungskonzepts, Begleitung vor Ort im Jugendbeteiligungsprozess
  • Jugendbeteiligung bei Bauvorhaben: Prozessbegleitung bei Neugestaltungen oder Bauvorhaben wie z.B. Spielplätze, MTB-Trails, Neubaugebiete, Neubau und Renovierungen von z.B. Gemeinde- oder Jugendhaus, Entwicklung passgenauer Beteiligungsformate
  • Jugendbeteiligung in Planungsprozessen: Gemeindeentwicklungskonzept, Bebauungspläne, Beteiligungshaushalt, Entwicklung eines Bürgerbudgets, Jugendfond, Jugendbeteiligung bei der Erarbeitung einer kommunalen Präventionsstrategie
  • Jugendbeteiligung in der hauptamtlichen Jugendarbeit: Prozessbegleitung von Fachpersonal und Gemeinderäten im Bereich kommunaler Jugendbeteiligung gemäß § 41 a GemO BW, Unterstützung in etablierten Beteiligungsformaten wie z.B. kooperativen Jugendbeteiligungsprojekten mit Kommunalpolitik, Schulen etc. Möglichkeit der Rückkopplung von kreisweiten Themen auf Kreisebene
  • Jugendbeteiligung in der ehrenamtlichen Jugendarbeit: Prozessbegleitung von selbstverwalteter Jugendräumen im Bereich Jugendbeteiligung. Enge Kooperation mit dem Kreisjugendring Freudenstadt
  • Jugendbeteiligung im Sozialraum: Prozessbegleitung bei Nutzungskonflikten, öffentlicher Nahverkehr, Schulwegplanung, Jugendbeteiligung als präventive Maßnahme, Jugendbeteiligung bei kulturelle Veranstaltungen z.B. bei Weinfesten, Fasnet. Hier entstehen Synergieeffekte zu anderen Schwerpunkten des Kreisjugendreferat - Jugendschutzprojekt HaLT

Freigabevermerk

31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt