Leistungen

Leistungen für Spätaussiedler/-innen

  • Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedler/-innen gem. Eingliederungsgesetz (EglG)
  • Verwaltung und Betrieb von Übergangswohnheimen
  • Ausstellung von Zweitschriften der durch das Landratsamt angefertigten Spätaussiedlerbescheinigung und Eintrag von Namensänderungen gem. Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Beratung zu den Änderungen im BVFG von 2011 und 2013

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die/den zuständige/-n Sachbearbeiter/-in.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Vertiefende Informationen

Wer ist Spätaussiedler?

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. Dies ist eine vereinfachte Definition.

Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.

Für das Aufnahmeverfahren ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Zugehörige Leistungen

  • Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Aufnahme und Einreise

Die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist im Bundesvertriebenengesetz geregelt. Sie müssen vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen lassen. Das Bundesverwaltungsamt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und erteilt dann den Aufnahmebescheid. Danach kann bei der deutschen Auslandsvertretung das Visum für die Einreise beantragt werden.

Nach ihrem Eintreffen in Deutschland werden die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Die nach Baden-Württemberg verteilten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden vom Regierungspräsidium Karlsruhe den Stadt- und Landkreisen zugeteilt, in die sie dann von Friedland aus direkt anreisen.

Das landesinterne Verfahren zur Aufnahme, Verteilung, Unterbringung und Eingliederung der dem Land Baden-Württemberg zugeteilten Personen ist im Gesetz über die Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (Eingliederungsgesetz) geregelt.

Im folgenden Abschnitt wird das Thema "Einreise und erster Wohnort" näher beschrieben.

 

Vertiefende Informationen

Aufnahmeverfahren - Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 23.10.2019 freigegeben. (wer ist Spätaussiedler)

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.07.2017 freigegeben. (Aufnahme und Einreise)