Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Präventive Kinder- und Jugendschutz – Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz
Prävention setzt im Vorfeld potenzieller Gefährdungen an. Dabei geht es hauptsächlich um die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Basis für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellen.
Dieser Arbeitsbereich umfasst alle Fragen des gesetzlichen Jugend- und Jugendarbeitsschutzes.
Angebote sind u.a.:
- die Prüfung und Erteilung von Ausnahmebewilligungen für die gestaltende Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Medien- und Kulturbereich nach dem §6 Jugendarbeitsschutzgesetz
- Beratung, Materialversand und Informationsvermittlung über Themen des Kinder- und Jugendschutzes (z. B. Medien, Gewalt, Jugendschutzgesetz)
- Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen, in denen die Belange von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen, wie z.B. Jugendhäusern, Vereinen etc.
Zuständige Stelle
Kreisjugendreferat als Fachberatungsstelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Auftrag im Kinder- und Jugendschutz richtet sich an alle, die mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen befasst sind oder durch ihr Handeln und durch ihre Entscheidungen das gesellschaftliche Zusammenleben gestalten und beeinflussen.
Verfahrensablauf
keinen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
Informationsveranstaltungen im Kinder- und Jugendschutz:
Sollte im Bereich Kinder- und Jugendschutz bei Schulen, Kommunen oder Vereinen und Verbände ein Informationsbedarf bestehen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir klären mit Ihnen individuell ab, ob eine Informationsveranstaltung stattfinden kann und wie diese aussehen könnte.
Vertiefende Informationen
Weiterführende Links & Downloads:
- Das Jugendschutzgesetz
- Tipps rund ums Handy
- Sicherheit im Internet und Medienkompetenz
- Internet-Führerschein; Begleitung von Kindern bei den ersten Schritten im Internet; Informationen für Eltern und Pädagogen
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Altersfreigaben
- Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, Altersfreigaben
- Beschwerdestelle, Informationen zum Jugendschutz
Rechtsgrundlage
14 SGB VIII erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Freigabevermerk
31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt