Leistungen

Präventive Kinder- und Jugendschutz – Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz

Prävention setzt im Vorfeld potenzieller Gefährdungen an. Dabei geht es hauptsächlich um die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Basis für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellen.

Dieser Arbeitsbereich umfasst alle Fragen des gesetzlichen Jugend- und Jugendarbeitsschutzes.

Angebote sind u.a.:

  • die Prüfung und Erteilung von Ausnahmebewilligungen für die gestaltende Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Medien- und Kulturbereich nach dem §6 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Beratung, Materialversand und Informationsvermittlung über Themen des Kinder- und Jugendschutzes (z. B. Medien, Gewalt, Jugendschutzgesetz)
  • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen, in denen die Belange von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen, wie z.B. Jugendhäusern, Vereinen etc.

Zuständige Stelle

Kreisjugendreferat als Fachberatungsstelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Auftrag im Kinder- und Jugendschutz richtet sich an alle, die mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen befasst sind oder durch ihr Handeln und durch ihre Entscheidungen das gesellschaftliche Zusammenleben gestalten und beeinflussen.

Verfahrensablauf

keinen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Informationsveranstaltungen im Kinder- und Jugendschutz:

Sollte im Bereich Kinder- und Jugendschutz bei Schulen, Kommunen oder Vereinen und Verbände ein Informationsbedarf bestehen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir klären mit Ihnen individuell ab, ob eine Informationsveranstaltung stattfinden kann und wie diese aussehen könnte.

Rechtsgrundlage

14 SGB VIII erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Freigabevermerk

31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt