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Radioaktivitätsüberwachung beim Schwarzwild
Wildbret von Schwarzwild aus dem westlichen Teil des Landkreises Freudenstadt kann eine erhebliche radioaktive Belastung mit Cäsium 134 aufweisen. Daher sind alle erlegten Wildschweine, die in den betroffenen Gebieten erlegt werden und von denen Wildbret zum menschlichen Verzehr gewonnen wird, vor Inverkehrbringen mittels einer Eigenkontrollmessung zu untersuchen.
Das Landratsamt Freudenstadt hat hierzu eine Messstelle im Veterinär- und Verbraucherschutzamt eingerichtet. Die betroffenen Orte sind im folgenden Abschnitt aufgelistet.
Außerhalb der betroffenen Gebiete werden nur stichprobenhafte Messungen (von sog. Monitoringproben) durchgeführt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Erlegen von Schwarzwild auf dem Gebiet einer der folgenden Städte und Gemeinden sowie deren Ortsteilen:
- Alpirsbach
- Bad Rippoldsauch-Schapbach
- Baiersbronn
- Dornstetten
- Freudenstadt
- Glatten
- Grömbach
- Loßburg
- Pfalzgrafenweiler
- Seewald
- Wörnersberg
Verfahrensablauf
Jagdausübungsberechtigte entnehmen dem Wildtierkörper mind. 500g Muskelfleisch (nur Skelettmuskulatur, kein Herzmuskel!) ohne größere Fett- und Bindegewebsanteile und verbringen dieses an eine anerkannte Messstelle. Dort wird das Fleisch auf radioaktive Belastung mit Cäsium 134 gemessen. Bei Überschreitung des Grenzwertes von 600 Bq/kg ist das Fleisch nicht verkehrsfähig. Das Ergebnis der Messung und dessen rechtliche Beurteilung (verkehrsfähig oder nicht verkehrsfähig) werden auf dem Entnahmebogen dokumentiert.
Bei radioaktiver Belastung ist der Wildtierkörper über die Verwahrstelle Bengelbruck bzw. über den Zweckverband tierische Nebenprodukte (ZtN-Süd) unschädlich zu beseitigen.
Der Jagdausübungsberechtigte kann über das Veterinär- und Verbraucherschutzamt einen Schadensausgleich nach dem Atomgesetz beantragen und erhält bei Erfüllung aller Voraussetzungen hierfür eine Entschädigung durch das Bundesverwaltungsamt.
Fristen
Die Untersuchung ist möglichst zeitnah durchzuführen. Die Untersuchungstermine für Eigenkontrollproben in der Messstelle des LRA Freudenstadt sind wie folgt:
Mo – Fr. 08.00 -11.30 Uhr
Standort:
Landratsamt Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt -
Reichsstr.11, 72250 Freudenstadt
Erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchung:
- augefüllter Entnahmebogen Radioaktivität in Wildschweinfleisch
- mind. 500g Muskelfleisch des zu untersuchenden Wildtierkörpers
Für die Entschädigung:
- ausgefüllter Antrag auf Entschädigung
- Bescheinigung der Messung
- Kostennachweis Messung
- Entsorgungsnachweis (von Deponie Bengelbruck bzw. ZtN-Süd)
Kosten
18,00 € nach Geb.Ziff. 12.26.09-13 der Gebühren-VO des LRA FDS
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird die Eigenkontrollmessung im Veterinär- und Verbraucherschutzamt unmittelbar nach Abgabe der Probe durchgeführt.
Hinweise
keine
Freigabevermerk
06.08.2025 Landratsamt Freudenstadt