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Schülerbeförderung im Landkreis Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt erstattet die (notwendigen) Kosten für den Schulweg, wenn die Voraussetzungen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten erfüllt sind.
In der Regel werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt. Nur wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, können Schulbusse oder andere Fahrdienste eingesetzt werden.
Weiteres in der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten.
Schülertickets
- Deutschland-Ticket JugendBW (D-Ticket JugendBW)
- Das D-Ticket JugendBW kann bei unserem Verkehrsverbund VGF bequem online bestellt werden. Wir empfehlen dieses Ticket, da es für Schülerinnen und Schüler die preisgünstigste Lösung ist. (Der Landkreis bezuschusst zudem das Ticket für alle Schülerinnen und Schüler, wie folgt: )
- Nach Beteiligung des Landkreises an den Kosten, ergeben sich für die Schüler*innen folgende Ticketpreise:
- Preis für Schüler, die im Landkreis Freudenstadt beschult sind: 35,00 € p.M. (oder Für Schüler*innen der allgemeinen Schule im Landkreis Freudenstadt: 35,00 € p.M.)
- Preis für Grundschüler und Schüler der SBBZ, die im Landkreis Freudenstadt beschult sind: 25,00 € p.M. (oder Für Schüler*innen der SBBZ im Landkreis Freudenstadt: 25,00 € p. M.)
- Regulärer Preis für Azubis, Studenten, FSJ…: 39,42 € p.M.
- Bestellung und Frist
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- Hier geht es zur online Buchung und weiteren Informationen: D-Ticket JugendBW direkt bei der vgf erhalten.
- Bitte beachten Sie: Das D-Ticket JugendBW kann nur bis zum 10. des Vormonats über die VGF-Website für den darauf folgenden Monat bestellt werden.
- Schülermonatskarte (SMK)
- Wenn statt des D-Tickets JugendBW eine Schülermonatskarte genutzt wird, sind 75 % des jeweiligen Eigenanteils zu zahlen – die SMK ist damit in der Regel teurer. Die Bestellung erfolgt über das Schulsekretariat.
- Mehr Infos unter: Schüler-Monatskarte - vgf
- Sonderbeförderung (SBBZ) zur Schule
- Für den Besuch von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), (Sonderkindergärten) Schulkindergärten, Grundschulförderklassen sowie bei inklusiver Beschulung können Sonderbeförderungen eingerichtet werden.
- Diese Beförderungskosten übernimmt der Landkreis als Schulwegkostenträger gemäß Satzung. Die Fahrten erfolgen z. B. mit Schulbussen oder Taxis.
- Eigenanteil für Eltern/Erziehungsberechtigte: 25,00 € pro Monat
- Rechtsgrundlage: Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten
- Erstansprechpartner vor Ort ist häufig das Schulsekretariat
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Alle Anträge sind bis zum 31. Oktober des Jahres zu stellen, in dem das Schuljahr endet.
Verfahrensablauf
Erstansprechpartner vor Ort ist häufig das Schulsekretariat
Fristen
- Für das D-Ticket JugendBW gilt die Bestellfrist des Vormonats
- Anträge auf Kostenerstattung müssen spätestens bis 31. Oktober des Jahres gestellt werden, in dem das Schuljahr endet
Erforderliche Unterlagen
Im Landkreis Freudenstadt gibt es im Bereich der Schülerbeförderungskosten auch die Möglichkeit von Erstattungen, Erlass- oder Befreiungsanträgen. Dazu zählen:
- Wohnen im Kinderheim oder in einer Pflegefamilie
- (Bewohnerinnen und Bewohner) Schüler*innen die in einem im Kinderheim oder in einer Pflegefamilie wohnen, können vom Eigenanteil befreit werden. Der Landkreis ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.
- Mehr Infos im Antrag Erlass des Eigenanteils
- Befreiung ab dem 3. Kind
- Familien mit drei und mehr Kindern können ab dem 3. und jedem weiteren Kind (vom dritten und jedem weiteren) vom Eigenanteil befreit werden. Der Landkreis ist für die Befreiung vom Eigenanteil zuständig und prüft die Voraussetzungen.
- Hier zu den FAQ & Antrag 3. Kind Befreiung
- Erstattung der notwendigen Beförderungskosten (Vorleistung)
- Wenn z.B. Einzelfahrscheine, trotz Anspruch auf eine Fahrkarte, im Voraus gezahlt werden (wenn (zu spät) da z.B. das D-Ticket JugendBW zu spät bestellt wurde, (dann) bekommen sie die Kosten der Einzelfahrscheine (für den Monat) durch den Vorleisterantrag zurück.
- Nutzung des Antrags Erstattung notwendiger Beförderungskosten
- Erstattung bei Nutzung des privaten Pkw
- Die Anerkennung der privaten Pkw-Nutzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Anerkennung erfolgt vorab nach Abstimmung mit dem Landkreis.
- Nutzung des Antrags Erstattung bei Nutzung des privaten Pkw
- Rückerstattung des Eigenanteils
- Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Eigenanteils ist in begründeten Fällen möglich, wenn Anspruch auf Befreiung oder Erlass bestanden hätte.
- Nutzung des Antrags Rückerstattung des Eigenanteils
Kosten
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Hinweise
- Erstansprechpartner vor Ort ist häufig das Schulsekretariat
- Eigenanteil bedeutet den Betrag, den Sie selbst für die Fahrkarte zahlen
Freigabevermerk
28.08.2025 Landratsamt Freudenstadt