Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Soziales Entschädigungsrecht - SER
Für das Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfschäden etc.) haben die Landkreise Rottweil, Calw, Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Tuttlingen, der Zollernalbkreis und der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Rottweil gebildet.
Das Soziale Entschädigungsrecht sichert den Personen, die einen Gesundheitsschaden erleiden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach Grundsätzen des Sozialen Entschädigungsrechts einsteht, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und angemessene wirtschaftliche Versorgung (§ 5 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I).
Die Soziale Entschädigung nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch - SGB XIV unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen, soweit es sich um
- Opfer von Gewalttaten oder von gleichgestellten Taten
- Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- Geschädigte einer empfohlenen Schutzimpfung
- Geschädigte bei der Ableistung des Zivildienstes
- Opfer von SED-Unrecht in Anwendung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - StrRehaG oder des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - VwRehaG
- Geschädigte nach dem Häftlingshilfegesetz - HHG
handelt. Anspruchsberechtigt sind auch ihre Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden (Geschwister oder Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).
Nähere Informationen zu den Leistungen, Ansprechpartnern sowie Öffnungszeiten erhalten Sie unter www.landkreis-rottweil.de/.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
27.05.2025 Landratsamt Freudenstadt