Leistungen

Tiergesundheit – TRACES-Bescheinigung für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren beantragen (ausgenommen Heimtiere im Reiseverkehr)

Für den Handel mit Tieren sowie jedes Verbringen von Pferden und anderen Nutztieren innerhalb der EU ist ein einheitliches elektronisches Gesundheitszertifikat vorgeschrieben. Diese TRACES-Bescheinigung soll sicherstellen, dass beim Tierverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU keine Tierseuchen verbreitet werden. Darüber hinaus sollen der Tierschutz beim Transport sowie beim Verbringen von Schlachttieren auch Belange der Lebensmittelsicherheit sichergestellt werden.

Von der Regelung ausgenommen sind Heimtiere im Reiseverkehr.

Zuständige Stelle

Veterinär- und Verbraucherschutzamt Freudenstadt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Anforderungen, welche an die Ausstellung der Bescheinigung an die zu verbringenden Tiere gestellt werden, hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tierart
  • Nutzungsrichtung der Tiere (Zucht, Mast etc.)
  • aktuelle Tierseuchensituation
  • Dauer des Transportes
  • ggf. Zulassung des Transportunternehmers nach der Verordnung (EU) 1/2005

Für Wiederkäuer gelten Verbringungsbeschränkungen aufgrund der Blauzungenkrankheit. Das Verbringen geimpfter Tiere ist aber möglich.

Für Schafe und Ziegen gelten strenge Anforderungen in Bezug auf Scrapie (Traberkrankheit, TSE = Transmissible Enzephalopathie). Sie müssen aus Betrieben stammen, die am Scrapie-Anerkennungsverfahren teilnehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, anhand einer Blutprobe eine Genombestimmung durchführen zu lassen. Manche Tiere gelten als natürlich resistent gegenüber Scrapie, dies trifft aber nur auf einen Teil der Tiere zu und kommt besonders bei Ziegen selten vor.

Für Ziegen, Hirschartige und Kameliden gelten strenge Anforderungen hinsichtlich Tuberkulose. Ein Verbringen ins EU-Ausland ist nur möglich, wenn der Herkunftsbetrieb seit mindestens zwölf Monaten ein entsprechendes Überwachungsprogramm eingehalten hat.

In jedem Fall müssen die Tiere eindeutig gemäß dem EU-Recht gekennzeichnet sein, sofern eine individuelle Kennzeichnung vorgeschrieben ist (gilt beispielsweise nicht für Hühner oder Bienen). Weiterhin müssen die Tiere gesund und frei von Anzeichen einer zu meldenden Tierseuche sein. Sie dürfen keine Einschränkungen aufweisen, die zu einer Transportunfähigkeit führen (z.B. Lahmheiten, größere offene Wunden, fortgeschrittene Trächtigkeit).

Verfahrensablauf

  • Vereinbarung eines Termins zur Kontrolle des/der zu verbringenden Tiere/s
  • Übermittlung der benötigten Informationen
  • Nämlichkeitsüberprüfung und Untersuchung des/der Tiere/s vor Ort
  • Aushändigung der Bescheinigung, auf Wunsch auch als PDF per Email

Fristen

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte frühzeitig, am besten ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Transport, Kontakt mit dem Veterinäramt aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Pferden, Eseln und deren Kreuzungen: Equidenpass
  • Bei Bienen: Gesundheitsbescheinigung des Bienensachverständigen
  • Bei Langzeittransporten (anhängig von der Tierart): Transportplan

Kosten

Je nach Zeitaufwand: 24,- je angefangene Viertelstunde

Hinweise

Tiertransporte unterliegen der EU-Tierschutz-Transportverordnung 1/2005. Bei der Planung eines Tiertransportes ist zu beachten, dass nicht jeder ein Tier transportieren darf.

Rechtsgrundlage

VERORDNUNG (EU) 2017/625 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel

Freigabevermerk

03.06.2025 Landratsamt Freudenstadt