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Tierhaltung – Haltung von Nutztieren registrieren (einschl. Fischen, Krebstieren und Bienen sowie Hummeln)
Wer Nutztiere (einschließlich Tauben und Laufvögel), Kamelartige, Gehegewild sowie Bienen oder Speisefische und Krebstiere hält, muss dies der zuständigen Behörde melden. Die Tierhaltung wird von der Behörde unter Erteilung einer Registriernummer registriert.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Verbraucherschutzamt Freudenstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Geeignete Haltungseinrichtung und ggf. Sachkunde sind vorhanden.
Verfahrensablauf
Bitte senden Sie Ihren benötigten Antrag ausgefüllt und unterschrieben an das Veterinär- und Verbraucherschutzamt (per Post, Fax oder EmaiI).
Im Nachgang erhalten Sie eine zwölfstellige Registriernummer sowie ggf. eine PIN-Nummer für den Online-Zugang zur HI-Tierdatenbank (Rinder-, Schaf-, Ziegen und Schweinehalter).
Sofern Ihre Tierhaltung unter die Meldepflicht der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg fällt, wird Ihnen weiterhin von dieser Stelle schriftlich eine Tierbesitzer-Nummer zugeteilt.
Fristen
Spätestens mit Beginn der Tierhaltung
Erforderliche Unterlagen
- Registrierantrag Landtiere (einschl. Anlage A für Saugetiere und Geflügel bzw. Anlage B für Bienen oder Hummeln sowie Anlage C für die Tierseuchenkasse)
- Registrierantrag Wassertiere (für Aquakultur, Fische, Krebstiere)
Kosten
keine
Hinweise
Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter sind verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen den Zugang ihrer Tiere in der HI-Tierdatenbank (HIT) zu melden.
Stellen Sie bei der Übernahme von Schafen, Ziegen oder Schweinen sicher, dass diese vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind. Der vorherige Tierhalter muss Ihnen für diese Tierarten außerdem ein entsprechendes Begleitpapier aushändigen, aus welchem die Registriernummer des Herkunftsbetriebes hervorgeht. Diese benötigen Sie für die Meldung in HIT.
Freigabevermerk
03.06.2025 Landratsamt Freudenstadt