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Trichinenuntersuchung
Die Trichinellose ist eine parasitäre Zoonose, d.h. eine Krankheit, die durch den Verzehr von mit Trichinellenlarven kontaminiertem Fleisch auf den Menschen übertragen werden kann.
Bei Wildschweinen, Hausschweinen, Einhufern und Dachsen, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, wird grundsätzlich nach der Schlachtung eine Untersuchung auf Trichinen durchgeführt. Sie ist Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Fleischuntersuchung. Sofern eine Untersuchung des Schlachttierkörpers vorgeschrieben ist (z.B. Fleischuntersuchung von Schwarzwild oder Radioaktivitätsmessung von Schwarzwild), wird die Trichinenuntersuchung erst danach durchgeführt.
In der Regel wird dabei die sogenannte Verdauungsmethode angewandt, bei der Muskelfleisch von bestimmten Körperstellen künstlich verdaut wird. Bei Hausschlachtungen von Schweinen ist im Einzelfall noch die Quetschmethode erlaubt, bei der erbsengroße Muskelteile unter dem Mikroskop untersucht werden.
Die Verdauungsmethode wird nur von akkreditierten Trichinen-Untersuchungsstellen durchgeführt. Im Landkreis Freudenstadt befindet sich diese im Landratsamt Freudenstadt –Veterinär- und Verbraucherschutzamt. Daneben können die akkreditierten Labors der Nachbarlandkreise bei Dr. Biet in 72202 Nagold-Hochdorf, bei Dr. Sieder in 77709 Wolfach und bei Dr. Unterholzner in 72108 Rottenburg-Ergenzingen genutzt werden (siehe Aufstellung Untersuchungspersonal).
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Proben zur Untersuchung werden vom amtlichen Untersuchungspersonal am Schlachttierkörper entnommen.
Bei Schwarzwild werden in der Regel die Proben vom Jäger selbst entnommen. Voraussetzung hierfür ist eine Schulung und amtliche Beauftragung durch das Veterinär- und Verbraucherschutzamt.
Verfahrensablauf
Die Proben werden nach der Fleischuntersuchung vom amtlichen Untersuchungspersonal entnommen und zur Trichinenuntersuchungsstelle verbracht.
Jäger mit amtlicher Beauftragung entnehmen beim erlegten und mit einer Wildmarke gekennzeichneten Wildtierkörper zwei ca. walnußgroße Muskelproben bestimmter Prädilektionsstellen. Sie bringen die Proben mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Wildursprungsschein und der individuellen Wildmarke zur Trichinenuntersuchungsstelle. Dort wird diese zur Untersuchung entgegengenommen und zu den vorgegebenen Untersuchungszeiten mit der Verdauungsmethode untersucht. Als Nachweis der durchgeführten Untersuchung erhält der Jäger zwei Durchschläge, auf denen der Zeitpunkt zur Freigabe des Tierkörpers vermerkt ist.
Sollte die Probe positiv sein, wird der Jäger über die angegebenen Kontaktdaten informiert. Dies gilt auch für die Schlachtbetriebe.
Fristen
Beachtung der Abgabetermine für Trichinenproben bzw. jeweiligen Untersuchungszeiten der Untersuchungsstellen.
Diese sind folgendermaßen:
Landratsamt Freudenstadt-Veterinär- und Verbraucherschutzamt-
Reichsstr.11,72250 Freudenstadt
Abgabetermin von Proben: Mo –Fr. 08.00 -11.00Uhr
Untersuchung: Montag und Donnerstag
Zusätzliche Abgabemöglichkeit im LK FDS: Montag 08:00-08.30 Uhr
Bei der ZtN-Süd (Tierkörperbeseitigungsanlage) Isenburg
Isenburger Str.22, 72160 Horb a.N.
Erforderliche Unterlagen
Bei Trichinenprobenentnahme durch Jäger ausgefüllter und unterschriebener Wildursprungsschein und Probe mit individueller Wildmarke
Kosten
Siehe Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs des LRA Freudenstadt i.d.d.g.F.
Bearbeitungsdauer
Zeitpunkt, zu dem das gewonnene Fleisch verwandt werden kann, ist bei Schlachtbetrieben fest vereinbart bzw. wird dieser beim Schwarzwild auf dem Wildursprungsschein vermerkt.
Hinweise
keine
Freigabevermerk
31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt