Änderungen in der Abfallwirtschaft ab 1. Januar 2026 – Gebührenanpassung und Anpassungen bei einzelnen Entsorgungsangeboten

Ab dem 1. Januar 2026 treten im Landkreis Freudenstadt mehrere Änderungen in der Abfallwirtschaft in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Abfallgebühren, die Problem- und Schadstoffsammlung sowie einzelne Angebote auf den RecyclingCentern.

Anpassung der Abfallgebühren

Zum Jahresbeginn 2026 werden die Abfallgebühren für alle Behältergrößen sowie für Anlieferungen an den Entsorgungsanlagen angepasst.

Hintergrund sind deutlich gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen der Abfallwirtschaft. Seit sechs Jahren konnten die Gebühren trotz steigender Aufwendungen stabil gehalten werden. Inzwischen wirken sich jedoch unter anderem höhere Personal-, Energie-, Transport- und Entsorgungskosten sowie rückläufige Erlöse, etwa bei der Altpapierverwertung, deutlich aus. Zusätzlich belastet die seit 2023 geltende und weiter steigende CO₂-Bepreisung für Transport und Verbrennung von Abfällen die Abfallwirtschaft.

Die Abfallwirtschaft ist gesetzlich verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Die Gebührenanpassung erfolgt daher ausschließlich aufgrund realer Kostenentwicklungen.

Dabei ist wichtig: Die Abfallgebühren stehen weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zum Leistungsumfang, den die Bürgerinnen und Bürger dafür erhalten. In den Gebühren enthalten sind unter anderem Sperrmüllsammlungen, der Sperrmüllgutschein, die Abholung von Gartenabfällen, die Nutzung eines dichten Netzes an RecyclingCentern und Wertstoffinseln sowie weitere Serviceleistungen. Ein direkter Vergleich der Abfallgebühren zwischen Landkreisen ist nur eingeschränkt möglich, da sich Leistungsumfang und Gebührenmodelle deutlich unterscheiden.

Umstellung der Problem- und Schadstoffsammlung

Ab dem 1. Januar 2026 werden Problem- und Schadstoffe nicht mehr stationär auf den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen angenommen. Stattdessen setzt der Landkreis künftig vollständig auf die mobile Schadstoffsammlung. Das Schadstoffmobil kommt wie bisher zweimal jährlich in jede Gemeinde. Zusätzlich werden ab 2026 regelmäßige ganztägige Termine auf der Entsorgungsanlage Bengelbruck und am Festplatz in Horb a. N. angeboten. Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen bleibt für die Bürgerinnen und Bürger damit weiterhin gut erreichbar.

Grund hierfür sind verschärfte gesetzliche Vorgaben im Bereich der Gefahrstoffsammlung. Eine Umrüstung der bisherigen stationären Sammelstellen hätte erhebliche Investitionen und dauerhaft hohe Mehrkosten erfordert, die über die Abfallgebühren hätten finanziert werden müssen.

Änderungen auf den RecyclingCentern

Ab dem 1. Januar 2026 können Altreifen nicht mehr auf den RecyclingCentern angeliefert werden. Diese Maßnahme dient der Konzentration der RecyclingCenter auf ihre Kernaufgaben und der Begrenzung des organisatorischen und finanziellen Aufwands.
Zudem werden auf den RecyclingCentern keine Mehrbedarfssäcke (50 Liter) mehr verkauft. Die Mehrbedarfssäcke sind weiterhin bei den Rathäusern sowie direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb erhältlich.

Service und weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Entsorgungsangeboten im Landkreis stellt der Abfallwirtschaftsbetrieb auf seiner Homepage zur Verfügung. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch weiterführende Hinweise, Ansprechpartner sowie aktuelle Serviceinformationen.