Erhöhte Waldbrandgefahr durch Trockenheit und Wind
Unachtsamkeit ist oft Auslöser von Waldbränden
Trockenheit und Wind erhöhen die Waldbrandgefahr im Landkreis Freudenstadt
Durch die seit Wochen anhaltende Trockenheit im Südwesten und die kräftigen Winde ist die Waldbrandgefahr im Landkreis Freudenstadt auf ein hohes Niveau gestiegen. Aktuell meldet der Deutsche Wetterdienst einen Waldbrandgefahrenindex von 3 bis 4, und somit eine mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Da in den nächsten Tagen kein Wetterumschwung in Sicht ist, wird dieser Zustand andauern.
„Der Mensch ist in den meisten Fällen Auslöser für Waldbrände, daher möchten wir die Waldbesuchenden an ein paar Spielregeln für ihr Verhalten im Wald erinnern“ so Dr. Björn Uerpmann, stellvertretender Leiter des Kreisforstamtes Freudenstadt.
Waldbrände entstehen sehr häufig durch Unachtsamkeit, wie zum Beispiel durch eine weggeworfene Zigarettenkippe oder – was oft unterschätzt wird – durch parkende Fahrzeuge, wenn bspw. ausgetrocknete Bodenvegetation mit heißen Auspuffrohren in Kontakt kommt. Daher ist beim Ausflug ins Freie Achtsamkeit und Vorsicht geboten. Die durch Hitze und Wind ausgetrocknete Bodenvegetation der Wälder kann schnell Feuer fangen. Vor allem das Reisig von den Nadelbäumen, die im Landkreis Freudenstadt häufig vorkommen, enthält leicht brennbare Stoffe wie Terpentine oder ätherische Öle.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Deshalb sind offenes Feuer und Rauchen im Wald absolut tabu. „Wir behalten die Situation im Blick. Sollten die Trockenheit und damit verbunden die hohe Waldbrandgefahr weiterhin anhalten oder sogar noch steigen, müssen wir die erlaubten Feuerstellen im Wald sperren“ erklärt Uerpmann weiter.
Damit der Ausflug in den Wald nicht zum Albtraum wird, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober sind offenes Feuer und Rauchen im Wald verboten.
- Feuer machen ist nur an fest eingerichteten, genehmigten Feuerstellen auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Aber auch hier gilt: Um Funkenflug einzudämmen, nur kleine Grillfeuer entfachen.
- Feuer unter keinen Umständen unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor dem Verlassen immer vollständig löschen.
- Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgräten ist nicht gestattet.
- Keine Fahrzeuge mit heißem Auspuff über trockenem Gras parken.
- Aktuelle Meldungen zur aktuellen Waldbrandgefahrensituation gibt es beim Deutschen Wetterdienst (DWD) https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html