Hecken- und Baumschnitte sind nun wieder bis Ende Februar möglich

Da die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen im Frühjahr erfahrungsgemäß sehr knapp ist, ruft die Naturschutzbehörde auch in diesem Jahr wieder dazu auf, doch die schönen Tage im Herbst für diese Vorhaben zu nutzen. Die Beseitigung von Gehölzen ist nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Ab dem 1. März dürfen aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz wegen des Vogelschutzes keine Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände entfernt werden. Ausnahmen gibt es nur für Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich, z.B. auch an Obstbäumen.

Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen aber, unabhängig vom Zeitraum, grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Auf der Homepage des Landkreises ist ein Merkblatt mit entsprechenden Hinweisen zu finden. Dieses und weitere Informationen erhält man auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt, Telefon: 07441 920 -5019 oder -5038.