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Abfallrecht
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Die Abfallvermeidung und Abfallentsorgung wird vor allem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Im Vordergrund steht die Reduzierung, Wiederverwendung, Recycling und Rückgewinnung von Materialien (Kreislaufwirtschaft). In der Praxis sollen hierdurch Abfälle auf ein Minimum reduziert werden. Die Kreislaufwirtschaft steht somit im Gegensatz zur „Wegwerfwirtschaft“.
Was sind unsere Aufgaben?
- Durchführung von abfallrechtlichen Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Bodenaushubdeponien
- Beratung von Erzeugern, Beförderern, Händlern, Maklern und Entsorgern von Abfällen
- Bestätigung von Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Erteilung von Erlaubnissen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- Überwachung von Entsorgungswegen
- Maßnahmen bei unzulässigen („wilden“) Abfallablagerungen
Servicecenter
Persönlicher Kontakt
Über- und untergeordnete Dienststellen
Zugehörige Leistungen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigen
- Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen
- Bodenaushubdeponien im Landkreis Freudenstadt
- Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragen
- Gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen anzeigen
Formulare und Onlinedienste
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eAEV - Anzeigenerstattung
Online-Formular Anzeigenerstattung
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eAEV - ERlaubnisantrag
Online-Formular - eAEV Erlaubnisantrag
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eANZAS – Anzeige von Abfallsammlungen