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Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung umfasst die gesetzlich vorgeschriebene amtliche Untersuchung von Schlachttieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Einhufer und Gehegewild). Sie besteht aus Schlachttieruntersuchung (Untersuchung des lebenden Tieres) und Fleischuntersuchung (Untersuchung des Schlachttierkörpers). Sie ist bei gewerblichen Schlachtungen und auch bei Hausschlachtungen für jedes einzelne Tier vorgeschrieben.
Bei Wildschweinen, Hausschweinen, Einhufern, Dachsen, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, wird grundsätzlich nach der Schlachtung eine Untersuchung auf Trichinen durchgeführt
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Schlachtung eines zur Schlachtung geeigneten Tieres (ordnungsgemäße Kennzeichnung für die jeweiligen Tierart, gesundes Schlachttier, Einhaltung von Wartezeiten nach tierärztlicher Behandlung), keine tierseuchenrechtliche Sperre des Ursprungsbestands, ausgefüllte und unterschiebene Information zur Lebensmittelkette.
Verfahrensablauf
Vereinbarung eines Termins vor der Schlachtung beim zuständigen amtlichen Tierarzt des Landratsamts Freudenstadt oder beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt (siehe Aufstellung Zuständigkeiten Fleischhygiene). Dieser beurteilt das lebende Tier und ob das gewonnene Fleisch zum menschlichen Verzehr geeignet ist und in Verkehr gebracht werden darf. Sofern Gründe zur Beanstandung vorliegen, wird das Fleisch untauglich erklärt und gekennzeichnet und gelangt so nicht in die Lebensmittelkette.
Fristen
Mindestens 48 h vor Schlachttermin beim zuständigen amtlichen Tierarzt bzw. Veterinär- u. Verbraucherschutzamt
Erforderliche Unterlagen
Information zur Lebensmittelkette nach EG-VO 853/04
Kosten
Siehe Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs des LRA Freudenstadt i.d.d.g.F.
Hinweise
keine
Freigabevermerk
28.07.2025 Landratsamt Freudenstadt