Leistungen

Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung umfasst die gesetzlich vorgeschriebene amtliche Untersuchung von Schlachttieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Einhufer und Gehegewild). Sie besteht aus Schlachttieruntersuchung (Untersuchung des lebenden Tieres) und Fleischuntersuchung (Untersuchung des Schlachttierkörpers). Sie ist bei gewerblichen Schlachtungen und auch bei Hausschlachtungen für jedes einzelne Tier vorgeschrieben.

 

Bei Wildschweinen, Hausschweinen, Einhufern, Dachsen, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, wird grundsätzlich nach der Schlachtung eine Untersuchung auf Trichinen durchgeführt

(siehe Trichinenuntersuchung)

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Schlachtung eines zur Schlachtung geeigneten Tieres (ordnungsgemäße Kennzeichnung für die jeweiligen Tierart, gesundes Schlachttier, Einhaltung von Wartezeiten nach tierärztlicher Behandlung), keine tierseuchenrechtliche Sperre des Ursprungsbestands, ausgefüllte und unterschiebene Information zur Lebensmittelkette.

Verfahrensablauf

Vereinbarung eines Termins vor der Schlachtung beim zuständigen amtlichen Tierarzt des Landratsamts Freudenstadt oder beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt (siehe Aufstellung Zuständigkeiten Fleischhygiene). Dieser beurteilt das lebende Tier und ob das gewonnene Fleisch zum menschlichen Verzehr geeignet ist und in Verkehr gebracht werden darf. Sofern Gründe zur Beanstandung vorliegen, wird das Fleisch untauglich erklärt und gekennzeichnet und gelangt so nicht in die Lebensmittelkette.

Fristen

Mindestens 48 h vor Schlachttermin beim zuständigen amtlichen Tierarzt bzw. Veterinär- u. Verbraucherschutzamt

Erforderliche Unterlagen

Information zur Lebensmittelkette nach EG-VO 853/04

Kosten

Siehe Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs des LRA Freudenstadt i.d.d.g.F.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

28.07.2025 Landratsamt Freudenstadt