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Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
Baurechtliche Anträge in der Zuständigkeit des Landratsamtes Freudenstadt sind seit dem 01.01.2025 elektronisch über die Plattform ViBa BW einzureichen.
Sie erreichen die Plattform ViBa BW über folgenden Link:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-freudenstadt/
Neben der Einreichung neuer Anträge haben Sie hier auch die Möglichkeit begonnene Anträge weiter zu bearbeiten und digital eingereichte Anträge einzusehen.
Anträge, die per E-Mail übermittelt werden, können nicht bearbeitet werden.
Video Tutorial zur digitalen Baugenehmigung: Antragsteller Bürger - Mit Untertiteln
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Anmeldung:
- Privatperson
Möchten Sie einen Antrag für sich selbst als Privatperson stellen, benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
ViBa Anwendungsfall Antragstellung Bauherrenschaft (PDF,1,5 MB)
- Architekturbüro / Unternehmen
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
ViBa Anwendungsfall Antragstellung Architekt Unternehmen (PDF,1,6 MB)
Verfahrensablauf
Einreichung des Antrags – Entwurfsverfasser oder Bauherr?
An einem Bauantrag können Planverfassende, die Bauherrschaft und weitere Beteiligte gemeinsam über den Online-Dienst ViBa-BW zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.
Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich. Das heißt, die Nutzenden, die den Bauantrag über ViBa-BW „einreichen“ – also diese Funktion auslösen – sind bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinigen Kommunikationspartner*innen der Baurechtsbehörde.
Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesen Nutzenden gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass die Entwurfsverfassung den Antrag selbst letztendlich nicht digital einreicht, sondern der Bauherr oder die Bauherrin.
Vertretungsbevollmächtigung
Als Entwurfsverfasser/in oder als sonstige/r Vertreter/in der Bauherrschaft können Sie mit einer Vollmacht im Namen der Bauherrschaft Anträge stellen, Unterlagen nachreichen, sowie digital mit der Baurechtsbehörde kommunizieren.
Falls die Funktion "Freizeichnung" nicht zur digitalen Freigabe der Antragsunterlagen durch die Bauherrschaft genutzt wird, verlangt das System das Hochladen einer Vollmacht. Über den Reiter "Zusammenarbeit" kann die Bauherrschaft für die gemeinsame Vorbereitung des Bauantrags und für die Freizeichnung eingeladen werden.
Nach der Einreichung erfolgt die weitere Kommunikation ausschließlich über die Person, die den Antrag eingereicht hat.
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller immer die Bauherrschaft ist und nicht der Entwurfsverfasser oder der sonstige Vertreter.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Laden Sie alle Dokumente als Einzeldateien hoch
- Laden Sie die einzelnen Dokumente getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente laden Sie als getrennte Dateien hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.
- Nachreichen von Dokumenten:
- Bitte beachten Sie, dass pro Nachricht die Nachreichung auf 5 Dokumente beschränkt ist. Reichen Sie mehr als 5 Dokumente nach, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.
- Vergeben Sie einen aussagekräftigen Vorgangstitel
- Standardmäßig ist von ViBa-BW der Vorgangstitel mit z.B. "Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen" hinterlegt. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn ein aussagekräftiger Titel wie "Errichtung Wohnhaus", "Abbruch Garage" oder "Nutzungsänderung von # in #" verwendet werden.
- Hochladen der Unterlagen nur in PDF/A-Format möglich
- Nach § 3 Abs. 2 LBOVVO sind Bauvorlagen im „Portable Document Format Archivable" (PDF/A) zu übermitteln. Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
31.08.2025 Landratsamt Freudenstadt