Leistungen

Wirtschaftliche Jugendhilfe finanzielle Abwicklung von Leistungen

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung der Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe zuständig.

 

Bei Anträgen auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen (Kindertageseinrichtung) bzw. auf Erlass des Kostenbeitrages (Kindertagespflege)

siehe: Kindertageseinrichtung - Übernahme von Teilnahmebeiträgen Kindertagespflege - Erlass von Kostenbeiträgen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Antragstellung der Leistungen und Einleitung von vorläufigen Maßnahmen findet über den Sozialen Dienst statt. Dieser informiert anschließend die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Verfahrensablauf

Der Jugendhilfebedarf wird vom Sozialen Dienst des Jugendamtes festgestellt. Die finanzielle und verwaltungstechnische Abwicklung der Jugendhilfemaßnahmen erfolgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die für die Prüfung der Kostenbeteiligung erforderlichen Unterlagen werden bei Ihnen durch die WJH angefordert.

Kosten

Die Heranziehung zu den Kosten bei Inanspruchnahme von voll- und teilstationären Leistungen sowie vorläufigen Maßnahmen ist den §§ 91 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geregelt

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

§§ 91 ff SGB VIII

Freigabevermerk

30.07.2025 Landratsamt Freudenstadt