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Wirtschaftliche Jugendhilfe finanzielle Abwicklung von Leistungen
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung der Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe zuständig.
Bei Anträgen auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen (Kindertageseinrichtung) bzw. auf Erlass des Kostenbeitrages (Kindertagespflege)
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Antragstellung der Leistungen und Einleitung von vorläufigen Maßnahmen findet über den Sozialen Dienst statt. Dieser informiert anschließend die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Verfahrensablauf
Der Jugendhilfebedarf wird vom Sozialen Dienst des Jugendamtes festgestellt. Die finanzielle und verwaltungstechnische Abwicklung der Jugendhilfemaßnahmen erfolgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die für die Prüfung der Kostenbeteiligung erforderlichen Unterlagen werden bei Ihnen durch die WJH angefordert.
Kosten
Die Heranziehung zu den Kosten bei Inanspruchnahme von voll- und teilstationären Leistungen sowie vorläufigen Maßnahmen ist den §§ 91 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geregelt
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§§ 91 ff SGB VIII
Freigabevermerk
30.07.2025 Landratsamt Freudenstadt